Führerschein-Untersuchungen

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Führerschein-Untersuchungen gehören zu den Privatleistungen. Es handelt sich dabei um ärztliche Sachverständigengutachten als Beilage zur Erlangung bzw. Verlängerung des Führerscheines lt. §8 des Führerscheingesetzes (FSG).

Bitte informieren Sie sich bei unseren Assistentinnen über die Details, die Sie zur Untersuchung wissen müssen und vereinbaren Sie einen Untersuchungstermin.

Das ärztliche Gutachten muß von einem dafür berechtigten Gutachter erstellt werden.(sowohl Fr. Dr. Petsovits als auch Hr Dr Petsovits sind Gutachter lt. Führerscheingesetz). Die Untersuchung kann bei JEDEM GUTACHTERARZT in Österreich durchgeführt werden. Abgabe des Gutachtens ist bei der Bezirkshauptmannschaft des Hauptwohnsitzes bzw bei der Fahrschule.

Sie benötigen:

  • einen amtlichen Ausweis (Reisepass, Führerschein, Personalausweis, Mopedausweis, Schülerausweis mit Rundstempel der Schule)
  • Brillenträger: einen Brillenpass vom Augenarzt oder Optiker
  • Kontaktlinsenträger: eine Verträglichkeitsbescheinigung vom Augenfacharzt (wichtig!)

Die Kosten für das ärztliche Gutachten betragen:

  • Gruppe 1 (A, B, B+E, F): € 35.00
  • Gruppe 2 (C1, C, D, C+E, D+E): € 50.00
  • Gruppe 1 und 2: ebenfalls € 50.00
  • Verlängerung Gruppe 2: € 30.00 (betrifft Führerscheinbesitzer der Gruppe 2 alle 5 Jahre, über 60 Jahre alle 2 Jahre)

In wenigen Fällen kann das Gutachten nicht erstellt werden. Dann ist der halbe Betrag zu bezahlen und eine weitere Untersuchung beim Amtsarzt vorgesehen, wo die zweite Hälfte des Gutachtenhonorars zu bezahlen ist.

Damit Sie auch die richtige Leistung bekommen, nehmen wir in regelmäßig Abständen an verpflichtenden Weiterbildungsveranstaltungen teil, wo die gesetzlichen Bestimmungen auf den neuesten Stand gebracht werden.

(Die genannten Preise sind Bruttopreise, da für ärztliche Dienstleistungen keine Mehrwertsteuer verrechnet wird.)